Artenschutzpraxis:  heimische Orchideen

 

Dactylorhiza maculata     -     Geflecktes Knabenkraut

Alle heimischen Orchideenarten stehen auf der Roten Liste und dürfen der Natur nicht entnommen werden.

 

Im Zuge von Bauarbeiten werden jedoch Jahr für Jahr bedrohte Tiere und Pflanzen in unvorstellbaren Mengen vernichtet. Nicht nur in der großen, weiten Welt sondern hier bei uns in Deutschland.  Wer von Vorhaben, die die Vernichtung von Orchideenbeständen zur Folge haben, Kenntnis bekommt, sollte sich mit den zuständigen Naturschutzbehörden in Verbindung setzen. Mit deren ausdrücklicher Genehmigung können manchmal noch rechtzeitig Blüten- oder Fruchtstände geborgen werden.

 

Das weitere Vorgehen könnte wie folgt aussehen:

Blüten- oder Fruchtstände in einem Glas mit Wasser in einen vergleichbaren, geschützten Lebensraum stellen. Hier werden dann, mit etwas Glück, Insekten und  Wind für Befruchtung und Verbreitung sorgen. Wenn alles gut geht werden nach etwa 6 – 8 Jahren !!! die ersten neuen Orchideen erscheinen.

Epipactis helleborine     -     Breitblättriger Stendelwurz

Hochstaudenbereich (ca. 30 qm !!) am institut für artenschutz