Coburger Tageblatt 13. Juni 1998 |
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Umweltbehörde
„unangenehm berührt“
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Ahlstadt (joe) In Sachen Verschüttung
des Teiches bei Ahlstadt („Tageblatt“ vom 11. Juni) will sich Norbert Cambeis
vom Institut für Artenschutz jetzt auch an
die Obere Naturschutzbehörde wenden. Zudem will sich das in Bad Bevensen
ansässige Institut erkundigen, ob wirklich eine Genehmigung erteilt wurde,
die es dem Besitzer des Grundstückes gestattete, die Wasserfläche mit
Erdaushub zuzuschütten – und wenn ja, ob dies rechtens war. Nachvollziehbar
sei dies jedenfalls nicht. Besonders ärgert ihn
ein Anruf der Unteren Naturschutzbehörde. In diesem sei unter anderem
„Unverständnis und Mißfallen“ zum Ausdruck gebracht worden, daß sich Herr
Cambeis mit seinem Anliegen an die Öffentlichkeit gewandt hat. Das wundere
ihn besonders, zumal er lange im Fränkischen zu Hause gewesen sei und wisse,
daß dort engagierte Leute sind. Um so erstaunter ist er darüber, daß die
Behörden bisher eher untätig waren. So habe sich der
Mitarbeiter der Umweltbehörde bei dem Telefongespräch „unangenehm berührt“
gezeigt, |
doch habe ihn die
„Vernichtung eines geschützten Lebensraumes ebensowenig tangiert wie der
elende Verschüttungstod der hier lebenden Tiere“. Cambeis trage sich daher
mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. „Sowas würde es bei
uns nicht geben“, sagt Cambeis gegenüber dem „Tageblatt“. Hätte er sich an
die Untere Naturschutzbehörde seines Heimatkreises Uelzen gewandt, resümiert
Cambeis, „hätte man Dankeschön gesagt und wäre der Sache nachgegangen. Man
hätte mich dann informiert, was man zur Schadensbegrenzung tun kann“. Um seinem Anliegen
Nachdruck zu verleihen, weist er nochmals auf den Paragraphen des
Bundesnaturschutzgesetzes hin. Nach dem ist es verboten, wildlebenden Tieren
der besonders geschützten Arten – dazu gehören alle Libellen- und
Amphibienarten – nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder
ihre Entwicklungsformen, Nist,- Brut,- Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. |